+43 (0)5 7099 office@artlaw.eu

Sichern Sie Ihre Marke jetzt mit staatlicher Förderung!

Die Markenanmeldung ist ein entscheidender Schritt für den Schutz und die Wertschöpfung Ihres Unternehmens. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, nicht nur Ihre Marke rechtlich zu sichern, sondern auch von staatlichen Förderungen zu profitieren. Dies vereinfacht den Prozess und reduziert Ihre Kosten erheblich.

    Wir begleiten Sie dabei. Schnell. Unkompliziert. 

    Ihre Vorteile bei der Markenanmeldung durch unsere Expertise

    Die Anmeldung Ihrer Marke schützt nicht nur Ihr geistiges Eigentum, sondern stärkt auch Ihr Unternehmensimage. Mit der richtigen Planung und strategischen Umsetzung kann der Prozess effizient und erfolgreich gestaltet werden. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und umfassenden Beratung, um die folgenden Vorteile zu nutzen:

    1. Rechtssicherheit: Vermeiden Sie Rechtsstreitigkeiten durch eine professionell geprüfte Markenanmeldung.
    2. Fördermittel: Nutzen Sie staatliche Förderprogramme, die bis zu 75% der Anmeldekosten abdecken können.
    3. Markenwert: Steigern Sie den Wert Ihres Unternehmens durch eine anerkannte und geschützte Marke.

    So kommen Sie zu ihrer geförderten Markenanmeldung

    Folgende Unterlagen benötigen Sie, um die Förderung in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie uns diese Daten zur Verfügung stellen, dann können wir uns um die Anmeldung ihrer Marke in Ihrem Namen kümmern und sie haben keinen Aufwand damit. 

    1. Bankauszug, aus dem ersichtlich ist
    • Name der Bank
    • Name des Kontoinhabers (der im Idealfall mit dem Förderwerber ident sein sollte)
    • IBAN+BIC

    Hier geht es darum, dass die Förderstelle sicherstellen will, dass die Zahlung dann auch tatsächlich an den richtigen Förderwerber ausbezahlt wird. Dies ist eine generelle Anforderung nach den EU-Förderregeln und Richtlinien in quasi fast allen Förderbereichen.

    1. Ehrenwörtliche Erklärung laut Mustererklärung EUIPO, sofern der Antrag von einem Vertreter gestellt wird (wie bei uns, da wir ja als Vertreter beantragen).

    Wir bereiten diese Urkunde für Sie vor, welche von Ihnen unterfertigt und im PDF Format (alternativ postalisch) zurück übermittelt werden muss.

    1. Nachweis, ob die UID Nummer korrekt ist (Bescheinigung über UID Abfrage finanzonline oder gleichwertig (Prüfung Stufe 2).

    Wenn Sie selbst keine Möglichkeit haben, den UID Check durchzuführen, geben Sie uns Ihre gültige UID-Nummer bekannt, damit wir dies für Sie abfragen können.

    1. Bei österreichischem Antragsteller Firmenbuchauszug, falls vorhanden, ansonsten wird dieser von uns beigeschafft. Bei Unternehmen aus anderem EU-Land gleichwertige Urkunde aus dem nationalen Firmenregister (zB Handelsregisterauszug für Deutschland)
    1. Folgende Infos benötigen wir zur Klassifizierung des Unternehmens bzw. des Förderwerbers:
    • Unternehmensgröße: Kleinstunternehmer/Kleinunternehmer/Mittleres Unternehmen
    • Branche
    • Steuernummer (Tax Identification Number) des zuständigen Finanzamtes (zB 52-123/4356)
    • Ansprechperson beim Förderwerber
    • Telefonnummer
    • E-Mail-Adresse
    • Anschrift (Straße + PLZ/ORT + Land)

    Mit diesen Unterlagen wird von uns der Förderantrag eingereicht. Sobald die Zusage eingelangt ist, muss die Marke innerhalb von sechs Monaten angemeldet werden. Wir verständigen die Antragsteller vom Ergebnis des Förderverfahrens.

    So können Sie Ihre Marke anmelden

    1. Unterlagen sammeln und Marke definieren

    2. Staatliche Fördermittel beantragen

    3. Marke anmelden und Schutz sichern

    Wir beantragen für Sie die Förderung und melden Ihre Marke an

    Übermitteln Sie Ihre Informationen an uns und wir werden uns innerhalb von 3-5 Werktagen bei Ihnen melden.
    Je mehr Informationen wir von Ihnen erhalten, desto schneller und reibungsloser erhalten Sie eine Rückantwort von uns.

    Geförderte Markenanmeldung
    Geförderte Markenanmeldung

    EURInfos zu den Kosten der Markenanmeldung:

    a)

    Für die Markenanmeldung muss einmalig ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis entwickelt werden, um die Marke auf die 45 Markenklassen richtig abzustimmen. Ansonsten ist eine gültige Anmeldung nicht möglich und es wird voraussichtlich zu Problemen und Hindernissen im Anmeldeverfahren kommen, wenn dies mit der Waren- und Dienstleistungsverzeichnisdatenbank des EU-Markenamtes in Alicante nicht abgestimmt ist.

    Das Honorar unserer Kanzlei für die Erstellung und Prüfung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses beläuft sich auf den Fixpreis von 299,00 EUR netto zuzüglich USt.

    b)

    Um vorab einschätzen zu können, ob es mit der beabsichtigten Markenanmeldung zu Problemen kommen kann, empfiehlt es sich eine umfangreiche Kollisionsprüfung vor der Anmeldung durchzuführen. Mit dem Ergebnis kann eingeschätzt werden, wie wahrscheinlich man durch die Anmeldung anderen Markeninhabern auf die Zehen steigt. Wenn ja, würde es im Falle der Anmeldung zu einem Widerspruch im Verfahren kommen, was die Anmeldung verzögert und ein Widerspruchsverfahren nach sich ziehen würde, sofern mit dem widersprechenden Markeninhaber keine Einigung gefunden werden kann. Durch die Prüfung kann man das Risiko wesentlich minimieren, dass gegen die Anmeldung Widerspruch erhoben wird oder im Widerspruchsverfahren die Anmeldung von der zuständigen Kammer im EU-Markenamt zurückgewiesen wird. Diese Prüfung ist zwar nicht obligatorisch erforderlich, wird unsererseits aber empfohlen.

    Das Honorar unserer Kanzlei für die Kollisionsprüfung beläuft sich auf den Fixpreis von 299,00 EUR netto zuzüglich USt.

    c)

    Mit dem fertigen Waren- und Dienstleistungsverzeichnis beantragen wir dann eine oder mehrere Marken (z. B. wenn es mehrere LOGO-Varianten gibt) und führen das Registrierungsverfahren durch. Wir reichen die Anmeldung mit den notwendigen Anträgen beim Markenamt ein, welches daraufhin die Anmeldung prüft. Inhaber ähnlicher Marken werden vom EU-Markenamt verständigt. Falls keine Ausschlussgründe im Prüfungsverfahren auftreten, wird die Anmeldung veröffentlicht.

    Mit der Veröffentlichung der Markenanmeldung beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist. Das bedeutet, dass jeder, der ein älteres Recht hat, das seiner Meinung nach mit unserer Markenanmeldung kollidiert, der Eintragung widersprechen kann. Wenn kein Widerspruch eingelegt wird (oder der Widerspruch zurückgewiesen wird), wird die Marke eingetragen und die endgültige Eintragung der Marke veröffentlicht.

    Wir erhalten dann die offizielle Registrierungsurkunde betreffend die Marke(n). Die Marke ist dann für den Schutzzeitraum von 10 Jahren geschützt. Sechs Monate vor Ablauf kann man dann die Verlängerung der Marke beantragen, wenn man das will.

    Das Honorar unserer Kanzlei beläuft sich auf den Fixpreis von 299,00 EUR netto zuzüglich USt pro Markenmeldungsverfahren (ohne Widerspruchsverfahren)

    Sollte es zum Widerspruch durch einen anderen Markeninhaber kommen, verrechnen wir grundsätzlich ein Honorar nach Aufwand. Für das Widerspruchsverfahren wird aber im Falle des Eintritts dieser Konstellation eine eigene Vereinbarung getroffen, mit der wir aktiv auf Sie zukommen. 

    Die Anmelde- und Schutzgebühren für die ersten zehn Jahre sind gestaffelt nach der Anzahl der Klassen. Diese stellen sich aktuell wie folgt dar: 

    Die Grundgebühr deckt eine Klasse von Waren oder Dienstleistungen und beträgt EUR 850,00

    Die Gebühr für die zweite Klasse von Waren oder Dienstleistungen beträgt EUR 50,00

     Die Gebühr ab der dritten Klasse von Waren oder Dienstleistungen beträgt EUR 150,00 je Klasse

     Davon werden bei Förderungszusage 75% gefördert, jedoch maximal EUR 1.000,00 pro KMU für alle Anmeldungen im Förderzeitraum.